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Ausgelagerter Arbeitsplatz – Arbeiten in einem Unternehmen

Sie wollen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig sein und gleichzeitig in der Gesamtverantwortung der WfbM bleiben? 

Bei einem ausgelagerten Arbeitsplatz übernehmen Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen in einem Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts feste Aufgaben. Gleichzeitig bleiben sie weiterhin bei der CAB Behindertenhilfe angebunden und werden von Fachkräften begleitet. Die CAB Behindertenhilfe unterstützt während der gesamten Zeit. Job-Begleiter*innen helfen bei der Einarbeitung, stehen bei Fragen zur Seite und unterstützen vor Ort, wenn es Schwierigkeiten gibt. So können Schritt für Schritt Erfahrungen im Betrieb gesammelt werden und neue Fähigkeiten entwickelt werden - mit der Sicherheit nicht allein zu sein.

So funktioniert ein ausgelagerter Arbeitsplatz – kurz erklärt

Ein ausgelagerter Arbeitsplatz verbindet die Arbeit in einem Unternehmen mit der Begleitung durch die CAB. Aufgaben, Unterstützung und Zusammenarbeit sind dabei klar geregelt. Die wichtigsten Rahmenbedingungen finden Sie im Überblick unten.

Eine Kooperation im Rahmen eines Praktikums hat sich bewährt und soll weiter ausgebaut werden, so dass der Mensch mit Teilhabebeeinträchtigungen mittel- bzw. langfristig auf einem ausgelagerten Arbeitsplatz beschäftigt wird.

  • individuell verhandelbar
  • i. d. R. mindestens ein Jahr oder auch unbefristet (mit Kündigungsfrist)
  • Der Mensch mit Teilhabebeeinträchtigungen bleibt in der Gesamtverantwortung der CAB Behindertenhilfe.
  • Ein ausgelagerter Arbeitsplatz hat keinen Einfluss auf den Rentenanspruch wegen voller Erwerbsminderung.
  • Mit dem Kooperationsbetrieb wird ein Entgelt verhandelt. Dieses orientiert sich am Leistungsvermögen des Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen. I. d. R. handelt es sich hier um eine monatliche Pauschale, welche von der CAB Behindertenhilfe gegenüber dem Kooperationsbetrieb in Rechnung gestellt wird. 
  • Die Lohnzahlung an den Menschen mit Teilhabebeeinträchtigungen erfolgt über die WfbM. Das dem Kooperationsbetrieb in Rechnung gestellte Entgelt kann prozentual auf die Ausgleichsabgabe angerechnet werden.
  • BÜWA (Begleiteter Übergang Werkstatt - allgemeiner Arbeitsmarkt)
  • Budget für Arbeit
  • Budget für Ausbildung
  • Ein ausgelagerter Arbeitsplatz kann vor, im Laufe oder nach Abschluss eines Zertifikatslehrgangs absolviert werden.
  • Die Job-Begleiter*innen der CAB Behindertenhilfe sind bei der Hinführung bzw. Organisation des ausgelagerten Arbeitsplatzes behilflich und begleiten diesen über die ganze Laufzeit hinweg. Wir verfolgen dabei das Ziel zwischen den Wünschen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Klient*innen und den Anforderungen und Zielsetzungen der Kooperationsbetriebe eine möglichst optimale Passung herzustellen. 
  • Unsere Job-Begleiter*innen beraten Sie individuell. 

Sie haben individuelle Anforderungen oder ein konkretes Projekt? Fragen Sie Ihre gewünschte Leistung jetzt unverbindlich an – wir beraten Sie gerne persönlich.

Job-Begleiterin Augsburg

Job-Begleiterin Aichach

Barbara Kraus, Job-Begleiterin Aichach, lächelnd vor einem weißgrauen Hintergrund.

Barbara Kraus

Telefon: 08251 / 87 62-116
Fax: 08251 / 87 62-60

E-Mailbarbara.kraus@remove-this.cab-teilhabe.de

Job-Begleiter Günzburg

Job-Begleiterin Hochfeld

Job-Begleiterin Schwabmünchen

Kathrin Witthus

Telefon: 08232 / 96 31-38
Fax: 08232 / 96 31-13

E-Mailkathrin.witthus@remove-this.cab-teilhabe.de

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