Gremien
In jeder Werkstatt für Menschen mit Behinderung (WfbM) gibt es einen Werkstattrat und eine Frauenbeauftragte. Beide vertreten die Interessen und Rechte ihrer Kolleg*innen, bringen sich aktiv ein, gestalten mit und setzen sich für Verbesserungen ein. Gewählt werden sie von den Beschäftigten im Arbeitsbereich der Werkstatt – und zwar alle vier Jahre.
Frauenbeauftragte arbeiten eng mit den Werkstatträten zusammen – sie tauschen sich regelmäßig aus und nehmen gemeinsam an Sitzungen teil. Bei übergreifenden Themen wie dem Gewaltschutz in allen Einrichtungen werden auch die Bewohnervertretungen mit einbezogen. Diese gibt es in jeder Wohneinrichtung der CAB Behindertenhilfe. Sie setzen sich für die Interessen der Bewohner*innen ein. Auch sie werden im Rhythmus von vier Jahren gewählt.