BÜWA: „Begleiteter Übergang von der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt"
Die bayernweit durchgeführte Maßnahme „BÜWA“ hat das Ziel, Menschen aus der Werkstatt dauerhaft in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu begleiten.
Unsere Ziele
Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu begleiten. Unsere Teilnehmemer*innen sollen nach der Qualifizierung nicht länger in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sein, sondern den Schritt auf den 1. Arbeitsmarkt wagen.
Vorteile für Arbeitgeber und Kooperationsbetriebe
Es erwarten Sie engagierte und motivierte Projektteilnehmer*innen, die sich langfristig in Ihr Unternehmen einbringen wollen. Außerdem steht Ihnen in allen Projektphasen qualifiziertes Fachpersonal jederzeit als Ansprechpartner*in zur Verfügung.
Zudem gibt es fachpraktische und fachtheoretische Schulungen während der Maßnahme. Kooperationsbetriebe können von Zuschussmöglichkeiten bei Einstellung von BÜWA-Teilnehmer*innen profitieren.
Ansprechpartnerin
BÜWA-Beauftragte
Christine Schmerold
Telefon: 0821 / 56 06-157
Mobil: 0160 / 344 72 27
Fax: 0821 / 56 06-111