BÜWA: „Begleiteter Übergang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt"

Die bayernweit durchgeführte Maßnahme „BÜWA“ hat das Ziel, Menschen aus der Werkstatt dauerhaft in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu begleiten.

Unsere Ziele

Unser Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zu begleiten. Unsere Teilnehmemer*innen sollen nach der Qualifizierung nicht länger in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung tätig sein, sondern den Schritt auf den 1. Arbeitsmarkt wagen.

Vorteile für Arbeitgeber und Kooperationsbetriebe

Es erwarten Sie engagierte und motivierte Teilnehmer*innen, die sich langfristig in Ihr Unternehmen einbringen wollen. Außerdem steht Ihnen in allen Phasen qualifiziertes Fachpersonal jederzeit als Ansprechpartner*in zur Verfügung.

Zudem gibt es bei Bedarf fachpraktische und fachtheoretische Schulungen während der Maßnahme. Kooperationsbetriebe können von Zuschussmöglichkeiten bei Einstellung von BÜWA-Teilnehmer*innen profitieren.

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